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   BFH, 04.12.2001 - III B 68/01   

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https://dejure.org/2001,9942
BFH, 04.12.2001 - III B 68/01 (https://dejure.org/2001,9942)
BFH, Entscheidung vom 04.12.2001 - III B 68/01 (https://dejure.org/2001,9942)
BFH, Entscheidung vom 04. Dezember 2001 - III B 68/01 (https://dejure.org/2001,9942)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde - Postulationsfähigkeit - Rechtsmittelbelehrung - Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Frist - Verschulden des Prozessbevollmächtigten

  • Judicialis

    ZPO § 78b; ; FGO § 62a; ; FGO § 155; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.05.2000 - III S 3/00

    Notanwalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 04.12.2001 - III B 68/01
    Zur Begründetheit eines Antrags nach § 78b ZPO gehört insbesondere, dass die Partei darlegt und glaubhaft macht, dass sie zumindest eine gewisse Anzahl von benannten zur Vertretung vor dem jeweiligen Gericht befugten Personen vergeblich um die Übernahme des Mandats ersucht hat (Beschluss des Senats vom 8. Mai 2000 III S 3/00, BFH/NV 2000, 1133, m.w.N.).
  • BFH, 05.03.1996 - VII S 5/96

    Pflicht zur Beiordnung eines Rechtsanwalts zur optimalen Wahrnehmung der Rechte

    Auszug aus BFH, 04.12.2001 - III B 68/01
    Nur eine vergebliche Anfrage reicht jedenfalls nicht aus (Beschluss des BFH vom 5. März 1996 VII S 5/96, BFH/NV 1996, 627).
  • BFH, 06.10.1993 - II B 112/93

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Nichteinhaltung des

    Auszug aus BFH, 04.12.2001 - III B 68/01
    Denn ihre Rechtsmittelschrift ist erst am 20. Juli 2001 beim BFH eingegangen, somit erst nach dem Ablauf der einmonatigen Beschwerdefrist, die durch die Zustellung des angefochtenen Urteils am 3. April 2001 in Lauf gesetzt worden ist (Beschluss des BFH vom 6. Oktober 1993 II B 112/93, BFH/NV 1994, 651).
  • BFH, 10.08.2004 - III R 19/04

    Vertretungszwang

    Nach Ablauf der einmonatigen Revisionsfrist (§ 120 Abs. 1 Satz 1 FGO) kann die Unwirksamkeit auch nicht dadurch geheilt werden, dass eine zur Vertretung vor dem BFH berechtigte Person die vom Kläger persönlich erhobene Revision nachträglich genehmigt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Juni 1998 XI B 37/98, BFH/NV 1998, 1368, m.w.N., und vom 4. Dezember 2001 III B 68/01, nicht veröffentlicht, juris).
  • BVerfG, 12.12.2002 - 2 BvR 1632/02

    Verfristung einer "wiederholten" Verfassungsbeschwerde - Ablehnung einer

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn W ... gegen a) den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 4. Dezember 2001 - III B 68/01 -, b) das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 14. März 2001 - 4 K 438/95 - und Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Hassemer, die Richterin Osterloh und den Richter Mellinghoff gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 12. Dezember 2002 einstimmig beschlossen:.
  • BFH, 04.05.2004 - III B 99/03

    Keine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung materiell-rechtlicher

    Abgesehen davon sind die aufgeworfenen Fragen --unabhängig davon, ob sie den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung im Übrigen genügen-- in einem Revisionsverfahren schon deshalb nicht klärungsfähig, weil die Klage wegen der Rechtskraft der Entscheidung des FG vom 14. März 2001 4 K 438/95 (Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss vom 4. Dezember 2001 III B 68/01, Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 2002 2 BvR 1632/02; § 110 Abs. 1 Nr. 1 FGO) unzulässig ist (vgl. von Groll in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., vor § 33 Rdnr. 5, § 110 Rdnr. 5 und 6; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 110 FGO Rdnr. 32 ff., 35, m.w.N.).
  • BFH, 10.09.2003 - X B 95/03

    Darlegung eines Rechtsanwendungsfehlers mit symptomatischer Bedeutung

    Das Schreiben des Steuerberaters kann auch nicht als Genehmigung der bereits vom Kläger --unwirksam-- erhobenen Beschwerde angesehen werden, weil eine solche Genehmigung nur innerhalb der Beschwerdefrist möglich ist (BFH-Beschlüsse vom 6. Oktober 1993 II B 112/93, BFH/NV 1994, 651, und vom 4. Dezember 2001 III B 68/01, Juris-Nr. STRE200250035; eine Verfassungsbeschwerde gegen den letztgenannten Beschluss wurde nicht zur Entscheidung angenommen, vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 2002 2 BvR 1632/02, Deutsche Steuer-Zeitung 2003, 546).
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